Winterdienst

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Jeder Hauseigentümer beziehungsweise Mieter in Deutschland ist gesetzlich dazu verpflichtet, im Winter öffentliche Gehwege sowie Zugänge zum eigenen Haus von Schnee und Eis freizuhalten, damit Fußgänger und Nutzer der Wege diese bei jeder Witterung gefahrlos passieren können. Das bedeutet, dass hier zum bloßen Schneeräumdienst auch der Splitt-, Sand- oder Salzstreuer Winterdienst anfällt, damit die Flächen durchgängig auch von Eis befreit sind. Je nach Kommune können sich die gesetzlichen Vorgaben unterscheiden. Doch in den meisten Fällen gilt die Pflicht zum Winterdienst von morgens sieben Uhr bis abends um zwanzig Uhr. An Sonn- und Feiertagen müssen die Gehwege zumeist ab neun Uhr geräumt sein. Doch oft können Hauseigentümer oder Mieter dieser Pflicht nicht oder nicht regelmäßig nachkommen, beispielsweise, wenn der Weg zur Arbeit bereits früher angetreten werden muss, bei urlaubsbedingten Abwesenheiten oder weil die zuständige Person oder Personen körperlich schlicht nicht zu dieser teilweise schweren Arbeit in der Lage sind. Gerade rund um Gewerbeobjekte fallen meistens viele zu räumende Quadratmeter an, bei einer hohen Nutzerfrequenz, etwa wenn Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden Firmenparkplatz und Zugänge zum Objekt nutzen. Oft eine Unmöglichkeit, für den Inhaber, der Pflicht zum Winterdienst nachzukommen. In diesen Fällen ist ein Schneeräumdienst beziehungsweise ein privater Winterdienst hilfreich, der Schnee und Eis automatisch und zu allen Tageszeiten auf dem gesamten Grundstück oder Firmengelände und auf den Gehwegen zuverlässig und nach den gesetzlichen Vorgaben räumt.

Stinshoff – Garten und Landschaftsbau bietet einen solchen umfassenden Winterdienst und Schneeräumdienst für Sie an. Wir erledigen nach Absprache alle anfallenden Winterdienst Aufgaben für Sie – und das maßgeschneidert und zu günstigen Konditionen! Wir arbeiten zuverlässig und je nach Anforderung und Größe der zu räumenden Flächen mit dem passenden Gerät und erledigen auch den Salzstreuer Winterdienst mit einem bewährten Streugut, sodass Gehwege, Zugänge, Einfahrten und Parkplätze zu den relevanten Tageszeiten gefahrlos für Fußgänger und Fahrzeuge passierbar sind. Dazu machen wir Ihnen auf Basis Ihrer Angaben und Aufgabenbeschreibung ein individuelles Angebot über eine günstige Winterdienst Bereitschaftspauschale.
Egal, ob privater Winterdienst oder Schneeräumdienst für Ihr Gewerbeobjekt: Bereiten Sie sich frühzeitig auf die nächste Wintersaison vor und informieren Sie sich gleich unverbindlich über unser umfangreiches Dienstleistungsspektrum!

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